Maschinenverordnung 2027 · Stichtag 14. Januar 2027

Die Maschinen­verordnung ersetzt die Maschinen­richtlinie.
Nach 18 Jahren.

Was die EU-Verordnung 2023/1230 für Mittelständler in Maschinenbau und regulierten Branchen konkret bedeutet: Erstmals Pflicht-Themen sind Cybersicherheit, Komponenten mit Künstlicher Intelligenz und digitale Anleitungen — alles audit-fest dokumentiert.

Stichtag · 20. Januar 2027 · Stand heute

Day(s)

:

Hour(s)

:

Minute(s)

:

Second(s)

01 / Was sich ändert

Drei Verschiebungen — strukturell.

Die Maschinenverordnung 2023/1230 ist nicht nur eine Aktualisierung. Sie verschiebt drei Mechanismen.

01 · Rechtsform

Von Richtlinie zur Verordnung.

Strukturiert, gut moderiert, mit Folien-Ergebnis. Verlässt die Beratung das Haus, beginnt die eigentliche Arbeit — und genau dafür ist niemand mehr da.

Praktisch: keine Schonfrist über nationale Umsetzungen.

02 · Pflicht-Themen

Cybersicherheit, KI-Komponenten, digitale Anleitungen.

Erstmals sind diese drei Bereiche fester Bestandteil der Konformität. Cybersicherheits-Bedrohungsmodell, Erfassung von Komponenten mit Künstlicher Intelligenz in der Risikobeurteilung, digital ausgelieferte Betriebs­anleitungen mit Aufbewahrungs-Pflicht.

Standards: IEC 62443 · IEC 81001-5-1 · EN ISO 12100.

03 · Anhang IV erweitert

Mehr Maschinen brauchen benannte Stellen.

Die Liste der hochrisikobehafteten Maschinen wurde überarbeitet. Sicherheits-Bauteile, mobile Maschinen mit selbstlernenden Funktionen und bestimmte Pressen-Kategorien fallen jetzt unter die Pflicht zur externen Konformitäts­bewertung.

Konsequenz: 3–6 Monate Vorlauf für benannte Stellen.

02 / Wer betroffen ist

Drei Fragen — für die Selbst-Einordnung.

Wer in mindestens einer Frage „ja“ sagt, ist betroffen. Wer in zwei oder drei Fragen „ja“ sagt, sollte dringend handeln.

Stellen Sie Maschinen, Sicherheits-Bauteile oder lastabhebende Maschinen für den EU-Markt her?

Dann gilt die Maschinenverordnung 2023/1230 ab dem 20. Januar 2027 für jede neue Marktbereitstellung. Keine Übergangsfrist über nationale Umsetzung.

Planen Sie eine Marktbereitstellung nach dem 20. Januar 2027?

Dann müssen Konformität, EU-Konformitäts­erklärung und technische Akte zum Zeitpunkt der Marktbereitstellung nach der neuen Verordnung vorliegen. Maßgeblich ist das Datum der ersten Inverkehrbringung, nicht des Herstellungs­zeitpunkts.

Enthält Ihre Maschine vernetzte Schnitt­stellen oder Komponenten mit Künstlicher Intelligenz?

Dann sind Cybersicherheits-Bedrohungsmodell und die explizite Erfassung der Komponente in der Risikobeurteilung Pflicht — beides war unter der alten Richtlinie nicht zwingend. Auch eine reine Wartungs-Schnittstelle zählt als Vernetzung.

03 / Bereitschafts-Schnelltest

Fünf Fragen. Drei Pfade.

Eine Selbsteinschätzung in unter zwei Minuten. Die Ergebnisseite liefert eine personalisierte Auswertung mit konkretem Folge-Schritt — je nach Lage Newsletter, Workshop-Tag oder Erstgespräch.

01 · Welche Maschinenkategorie nach Anhang IV trifft Sie?
02 · Wann ist Ihre nächste Marktbereitstellung nach dem Stichtag?
03 · Ist die technische Dokumentation auf die neue Verordnung umgestellt?
04 · Sind Cybersicherheits-Anforderungen in der Risikobeurteilung erfasst?
05 · Gibt es eine benannte verantwortliche Person?

≈ 2 MINUTEN · KEINE ANMELDUNG · KEINE NACHVERFOLGUNG

Maschinenverordnungs-Schnelltest

Maschinenverordnungs-Schnelltest


04 / Compliance-Roadmap

Vier Phasen. 9 bis 12 Monate Vorlauf.

Das Bild zeigt den Korridor, in dem wir die meisten Mandanten begleiten. Wer Phase 1 noch vor sich hat, arbeitet bereits gegen die Uhr. Jede Phase ist unten einzeln aufklappbar.

05 / Häufige Lücken

Fünf typische Befunde — aus realen Mandaten.

Diese fünf tauchen in fast jedem Mandat auf. Wenn Sie schon zwei davon kennen, sind Sie weiter als 60 % Ihrer Wettbewerber.

01 · Technische Dokumentation zu spät
Doku wird erst zur Audit-Vorbereitung angefasst. Inkonsistenzen zwischen Stand der Entwicklung und dokumentiertem Stand sind die Folge — und unter 2023/1230 sofort sichtbar.
Unser Ansatz: Compliance-by-Design: Dokumentations-Anker werden im Entwicklungs-Workflow gesetzt, nicht nachträglich.

02 · Risiko nicht mit Entwicklung verbunden
Risikobeurteilung lebt im Excel-Dokument einer einzelnen Person. Änderungen am Produkt aktualisieren das Excel nicht automatisch — Risiko-Datenbank wird zur Fiktion.
Unser Ansatz: Verdrahtung in ALM oder PLM: jede Änderung triggert eine Risiko-Review. Audit-Spur wird Teil der Toolchain.

03 · Keine durchgängige Traceability
Anforderung → Test → Risikobewertung → Konformitätserklärung — diese Kette ist in 80 % der Mandate gebrochen. Audit-Vorbereitung wird zur Detektivarbeit.
Unser Ansatz: Traceability als Werkzeug-Konfiguration, nicht als manuelle Tabelle. Tools wie Polarion oder DOORS erzwingen die Verbindung.

04 · Cybersicherheit unzureichend dokumentiert
„Wir haben doch nichts vernetzt“ — und übersehen die Wartungs­schnittstelle, das Update-Portal, den Servicezugang. Unter 2023/1230 ist jede dieser Schnittstellen ein dokumentations­pflichtiger Angriffsvektor.
Unser Ansatz: Bedrohungs-Modellierung nach IEC 62443. Kein abstraktes Threat-Modeling, sondern auf die konkrete Maschinen-Architektur bezogen.

05 · Verantwortlichkeit unklar
Wer ist die „benannte verantwortliche Person für die technische Akte“? In vielen Mittelständlern ist diese Rolle nicht definiert — auch keine Vertretung. Das wird unter Audit zur ersten Fundstelle.
Unser Ansatz: Rollenmodell mit Mandat und Vertretung. Schriftliche Beauftragung, im Org-Diagramm sichtbar, mit Ressourcen.

06 / Folgewellen & Querthemen

Drei Verordnungen — eine Roadmap.

Cyber Resilience Act und Digitaler Produktpass folgen ab Ende 2027. Wer die Maschinenverordnung sauber umsetzt, schafft die Basis für beide. Toolchain-Aufwand ist häufig unterschätzt.

PLM- & ALM-Integration
Die Toolchain ist das Skelett der Compliance. Ohne durchgängige Verdrahtung wird jede Verordnung zur Doppelarbeit.

Künstliche Intelligenz
Komponenten mit Künstlicher Intelligenz sind Pflicht-Thema unter der neuen Verordnung — und Schnittstelle zum AI Act.

05 / Erstgespräch

30 Minuten.
Konkrete Antworten.

Erstgespräche sind unverbindlich und kostenfrei. Wir bereiten uns vorher auf Ihren konkreten Kontext vor — Sie erhalten am Ende des Gesprächs eine erste Einschätzung, was sich lohnt und was nicht.
  • Vorab-Briefing aus Ihrer Anfrage
  • Erste Einschätzung am Telefon

Schreiben Sie uns!

Kontaktformular